Fördergeld-Check
Für Existenzgründer, junge oder bereits etablierte Unternehmen gibt es zahlreiche Möglichkeiten staatliche Fördermittel in Anspruch zu nehmen.
Diese Mittel dienen dem Aufbau des neuen Existenz beziehungsweise der Etablierung des jungen Unternehmens am Markt. Auch für die Erhaltung oder Schaffung von Arbeitsplätzen werden Fördermittel bereitgestellt.
Diese Fördermittel kann aber nicht jeder Berater benatragen. Voraussetzung ist eine Listung bei der KfW-Beraterbörse sowie eine entsprechende Zulassung für weitere Beratungsprogramme. Ebenso sind wir anerkannt für die Beantragung des Gründungszuschusses aus der Arbeitslosigkeit.
Gemeinsam erstellen wir Ihren Businessplan, erarbeiten Marketingstrategien und setzen diese um. Zudem unterstützen wir Sie bei der Kapitalbeschaffung und betreuen Sie auch nach der Gründung mit Controlling, Bertriebsabrechnung und Coaching. Leistungen die ebenfalls gefördert werden können.
Zahlreiche staatliche Förderprogramme, wie z. B. das Beratungsprogramm Wirtschaft und das Gründercoaching sind geeignet, Sie bei Ihrem Start in die Selbstständigkeit finanziell zu entlasten. Der Staat unterstützt Sie z. B. mit 3.600,- EUR, wenn Sie sich aus der Arbeitslosigkeit selbständig machen – Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Die Beantragung dieser Programme ist relativ kompliziert, sodass es wichtig ist mit einem erfahrenen und vor allem „zertifizierten“ Berater zusammen zu arbeiten. Hier unterstützuen wir Sie in allen Bereichen. Darüber hinaus gibt es weitere Förderprogramme für etablierte Unternehmen, wie z. B. die Potenzialberatung oder das Beratungsprogramm NRW.Bank, die zur Festigung und Entwicklung des Unternehmens geeignet sind. Für die Gründung und für das Wachstum stellt der Staat ebenfalls staatlich subventionierte Darlehen zur Verfügung.
Fordern Sie den Fördercheck an und lassen Sie uns ermitteln welche staatlichen Zuschüsse für Sie infrage kommen.
Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen.